Für bestimmte Gruppen von Selbständigen besteht eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes (Lehrer, Physiotherapeuten, Handwerksmeister u.a.). Für andere Selbständige stellt sich oftmals die Frage, ob die Zahlung von freiwilligen Beiträgen zweckmäßig ist. Hierzu ist eine neutrale Beratung erforderlich. Wir begleiten komplette Verwaltungsverfahren. Unterlagen werden gesichtet und bewertet, Vordrucke ausgefüllt. Handlungsempfehlungen werden gegeben. Bescheide - auch ältere - werden von uns überprüft. Wir stellen Überprüfungsanträge, erheben Widerspruch oder Klage vor dem Sozialgericht.