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Unsere Schwerpunkte - Für wen wir da sind

Wir sind insbesondere tätig für folgende Personengruppen:

Wir beraten zum Leistungs-, Mitgliedschafts- und Beitragsrecht im Bereich der Sozialversicherung. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Schwerbehindertenrecht für rentennahe Jahrgänge. Außerdem sind Leistungsanträge wegen Betriebsrenten (insbesondere ZVK, VBL, Pensions-Sicherungs-Verein etc.) sowie Leistungsfälle der berufsständischen Versorgung Gegenstand unserer Tätigkeit. Wir führen Beratungsgespräche, stellen Anträge und vertreten Sie in Widerspruchsverfahren gegenüber den Sozialleistungsträgern. Eine gerichtliche Vertretung in Klage- und Berufungsverfahren kann vor allen deutschen Sozialgerichten und Landessozialgerichten erfolgen.

Wir begleiten komplette Antragsverfahren wegen Altersrente. Rentenplanungen werden besprochen. Unterlagen werden gesichtet und bewertet, Vordrucke ausgefüllt. Handlungsempfehlungen werden gegeben. Rentenbescheide - auch ältere - werden von uns überprüft. Wir stellen Überprüfungsanträge, erheben Widerspruch oder Klage vor dem Sozialgericht. Fälle mit Auslandsberührung werden von uns regelmäßig bearbeitet; hierzu gehören insbesondere auch Angelegenheiten nach dem Fremdrentengesetz.

Angelegenheiten wegen "Rente wegen Erwerbsminderung" stellen einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Wir geben Hinweise zum richtigen Zeitpunkt der Antragstellung. Aufforderungen von Krankenkassen zur Reha- bzw. Rentenantragsstellung werden von uns beurteilt. Die Umdeutung eines Reha- in einen Rentenantrag ist häufiges Beratungsthema. Wir begleiten komplette Antragsverfahren. Unterlagen werden gesichtet und bewertet, Vordrucke ausgefüllt. Handlungsempfehlungen werden gegeben. Rentenbescheide - auch ältere - werden von uns überprüft. Wir stellen Überprüfungsanträge, erheben Widerspruch oder Klage vor dem Sozialgericht.

Witwen- und Witwerrenten sind grundsätzlich einkommensabhängige Leistungen. Insbesondere bei Fällen nach "neuem Recht" wird das anzurechnende Einkommen der/des Hinterbliebenen vom Rentenversicherungsträger genau geprüft. Fragen zum Hinzuverdienst und dessen Auswirkungen auf die Rentenhöhe können von uns neutral geprüft werden. Wir begleiten komplette Antragsverfahren für sämtliche Hinterbliebenenrenten. Unterlagen werden gesichtet und bewertet, Vordrucke ausgefüllt. Handlungsempfehlungen werden gegeben. Rentenbescheide - auch ältere - werden von uns überprüft. Wir stellen Überprüfungsanträge, erheben Widerspruch oder Klage vor dem Sozialgericht.

Für bestimmte Gruppen von Selbständigen besteht eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes (Lehrer, Physiotherapeuten, Handwerksmeister u.a.). Für andere Selbständige stellt sich oftmals die Frage, ob die Zahlung von freiwilligen Beiträgen zweckmäßig ist. Hierzu ist eine neutrale Beratung erforderlich. Wir begleiten komplette Verwaltungsverfahren. Unterlagen werden gesichtet und bewertet, Vordrucke ausgefüllt. Handlungsempfehlungen werden gegeben. Bescheide - auch ältere - werden von uns überprüft. Wir stellen Überprüfungsanträge, erheben Widerspruch oder Klage vor dem Sozialgericht.

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung) sollen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten aufrecht erhalten oder wiederherstellen. Wir begleiten komplette Verwaltungsverfahren. Unterlagen werden gesichtet und bewertet, Vordrucke ausgefüllt. Handlungsempfehlungen werden gegeben. Bescheide werden von uns überprüft. Wir führen Widerspruchsverfahren durch (z.B. wenn die gewünschte Reha-Klinik vom Kostenträger nicht ausgewählt worden ist) oder erheben Klage vor dem Sozialgericht.

Verwaltungsverfahren bei den Berufsgenossenschaften wegen eines erlittenen Arbeitsunfalles sind oft umfangreich und langandauernd. Die Bewertung der Unfallfolgen (Minderung der Erwerbsfähigkeit - MdE) kann streitig sein. Renten der Berufsgenossenschaft können zu einer Kürzung der Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Wir begleiten komplette Verwaltungsverfahren. Unterlagen werden gesichtet und bewertet, Vordrucke ausgefüllt. Handlungsempfehlungen werden gegeben. Bescheide - auch ältere - werden von uns überprüft. Wir stellen Überprüfungsanträge, erheben Widerspruch oder Klage vor dem Sozialgericht.

Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung (GdB) erfolgen durch das Versorgungsamt, welches beim örtlich zuständigen Landratsamt angesiedelt ist. Schwerbehinderte Menschen können oftmals früher und mit weniger Rentenabschlägen in Altersrente gehen. Wir stellen insbesondere für rentennahe Jahrgänge Überprüfungsanträge, erheben Widerspruch oder Klage vor dem Sozialgericht.

und außerdem...

Bei vielen sozialrechtlichen Angelegenheiten bestehen Berührungspunkte zu arbeitsrechtlichen oder steuerrechtlichen Fragestellungen. Oftmals können auch Ansprüche aus privaten Versicherungsverträgen bestehen, zum Beispiel wegen Unfallereignissen oder Berufsunfähigkeit. Darüber hinaus können Fragen zur privaten Altersversorgung bestehen. Zögern Sie nicht, uns auch bei derartigen Angelegenheiten anzusprechen. Unser Netzwerk ist breit aufgestellt.