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Zusatzversorgung und berufsständische Versorgungswerke

Wir vertreten Sie gegenüber allen kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtungen in Fragen der betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung.

Außerdem sind wir tätig in Angelegenheiten der berufsständischen Versorgungswerke.

Die berufsständischen Versorgungswerke sind Sondersysteme, die die Pflichtversorgung der Angehörigen kammerfähiger freier Berufe für den Fall des Alters, der Invalidität und des Todes gewährleisten. Erfasst werden derzeit Ärzte (einschließlich Zahnärzte und Tierärzte), Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer und Steuerberater sowie (Bau-) Ingenieure.