RentenBeratungScheuer
Impressum | Sitemap



Schwerbehinderung

In Deutschland sind etwa 6,7 Millionen Menschen schwerbehindert. Die Schwerbehinderteneigenschaft wird festgestellt vom örtlich zuständigen Landratsamt (Versorgungsamt). Mit der Schwerbehinderteneigenschaft sind eine Reihe von Nachteilsausgleichen verknüpft, zum Beispiel:

  • Vorgezogene Altersrente
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Zusatzurlaub
  • Steuerrechtliche Freibeträge

Schwerbehindert ist derjenige, der einen sogenannten „Grad der Behinderung (GdB)“ von wenigstens fünfzig zuerkannt bekommt. Daneben werden für besondere Personengruppen Merkzeichen festgestellt (zum Beispiel das Merkzeichen „aG“ für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen; dieses Merkzeichen berechtigt zum Parken auf den Behindertenparkplätzen).

Gegenstand der von uns durchgeführten Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren sind daher insbesondere

  • Die Höhe des Grades der Behinderung (GdB)
  • Die Aberkennung der Schwerbehinderteneigenschaft durch das Versorgungsamt (zum Beispiel bei abgelaufener „Heilungsbewährung“ bei Herz- und Tumorerkrankungen)
  • Die Feststellung von Merkzeichen