|
|
||||||
![]()
|
![]() PflegeversicherungBei Pflegebedürftigkeit greift seit 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung. Zuständig sind die Pflegekassen, welche in der Regel bei der Krankenkasse des pflegebedürftigen Menschen angesiedelt sind. Die „Pflegestufe“ wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt. Zum Leistungskatalog gehören unter anderem:
Gegenstand unserer Antrags- , Widerspruchs- und Klageverfahren sind insbesondere:
Übrigens: Für privat krankenversicherte Personen (zum Beispiel Beamte oder Selbständige) ist die sogenannte Pflegepflichtversicherung bei deren privater Krankenversicherung zuständig. Selbstverständlich können wir auch für diesen Personenkreis tätig werden. |
|||||
|
|
||||||