

Erleidet ein Arbeitnehmer oder ein sonstiger Versicherter einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, so stehen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Dies sind insbesondere - Heilbehandlung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (zum Beispiel „Umschulung“)
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- Renten an Versicherte (abhängig von der festgestellten Minderung der Erwerbsfähigkeit, „MdE“)
- Renten an Hinterbliebene
Zuständig für diese Angelegenheiten sind die Berufsgenossenschaften. Gegenstand unserer Antrags- , Widerspruchs- und Klageverfahren sind insbesondere - Erstmalige Anerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft
- Höhe und Dauer von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Übrigens: Das Beziehen einer Rente von einer Berufsgenossenschaft hat oftmals erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (also von der Deutschen Rentenversicherung). Selbstverständlich bieten wir die Prüfung solcher Angelegenheiten an.

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